Allgemeines Verbraucherrecht
Kietaibl, Zur Konkurrenz von laesio enormis und Gewährleistung, ÖJZ 2022/69, 553
Nach der Rsp kann ein Vertrag nach § 934 ABGB auch dann wegen Verkürzung über die Hälfte angefochten werden, wenn die Sache nur aufgrund eines bei Vertragsabschluss vorhandenen Mangels weniger als die Hälfte der Gegenleistung wert war (zB 10 Ob 21/07x; 4 Ob 135/07t; 10 Ob 48/20m).