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Lkw-Kartell: Zeitliche Geltung der Kartellschadensersatz-RL

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/89VbR 2022, 145 - 147 Heft 4 v. 23.8.2022

Art 10 Abs 3 Kartellschadensersatz-RL (Verjährungsfrist mindestens fünf Jahre) ist eine materiell-rechtliche Vorschrift iSv Art 22 Abs 1 und anwendbar, wenn die Klage nach den alten Vorschriften am 27. 12. 2016 noch nicht verjährt war.

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