Eine Ausgleichszahlung iSd Art 7 Fluggastrechte-VO ist nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung nicht nur auf immaterielle, sondern auch auf materielle Schadenersatzansprüche anzurechnen, um eine Überkompensation zu verhindern (hier: frustrierte Hotel- und Mietwagenkosten).
4 Ob 177/21i