Die Fluggastrechte-VO 261/2004/EG ist bereits seit 17. 2. 2005 in Kraft. Eine Vielzahl an EuGH-Entscheidungen zeigt allerdings, dass ihre Auslegung weiterhin alles andere als einfach ist. Der Beitrag erläutert unter Berücksichtigung der jüngeren Rsp des EuGH die fluggastrechtlich relevanten Leistungsstörungen sowie die damit verbundenen Ansprüche des Fluggastes.
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