Bei missbräuchlichen Klauseln im Verbrauchervertrag hat das angerufene Gericht die Nichtigkeit von Amts wegen zu prüfen und mit den Parteien zu erörtern.
Bei missbräuchlichen Klauseln im Verbrauchervertrag hat das angerufene Gericht die Nichtigkeit von Amts wegen zu prüfen und mit den Parteien zu erörtern.