Seit Jahren häufen sich Beschwerden von Wohnungskäufern über Bauträger, (FN ) die im Zuge der Errichtung von Mehrparteien-Wohnhäusern die dazugehörigen zentralen Wärmeversorgungsanlagen im sog Contracting an liegenschaftsfremde Dritte vergeben. Dabei wird versucht, die Erwerber durch verschiedene Vertragskonstruktionen langfristig an den Dienstleister zu binden; zu Konditionen, die von den finanziell Belasteten nicht selbst ausgehandelt wurden. Die Wohnungseigentümer (FN ) sehen sich bei der ersten Jahresabrechnung regelmäßig nicht nur mit sehr teuren Wärmeversorgungskosten konfrontiert, sondern - aufgrund langjähriger Kündigungsverzichte - auch mit erheblichen Schwierigkeiten, die für sie ungünstigen Vertragsbeziehungen abändern oder lösen zu können. Im Folgenden wird untersucht, welche Korrektive die Rechtsordnung gegen die Überbindung von benachteiligenden Contracting-Konstruktionen bietet. (FN )