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Fluggastrechte: Umleitung auf nahen Flughafen

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/59VbR 2021, 107 Heft 3 v. 17.5.2021

Bei Umleitung eines Flugs zu einem Flughafen im selben Ort, derselben Stadt oder Region muss die Airline dem Fluggast keine Ausgleichszahlung wegen Annullierung leisten (Art 7 Fluggastrechte-VO), ihm aber von sich aus die Übernahme der Kosten für die Beförderung zum ursprünglichen Zielflughafen oder ggf einem sonstigen nahe gelegenen, mit ihm vereinbarten Zielort anbieten (Art 8 Abs 3). Bei Verstoß steht dem Fluggast ein Anspruch auf Erstattung der von ihm aufgewendeten, nach Lage des Falls notwendigen, angemessenen und zumutbaren Beträge zu.

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