Sieht eine Verbraucherschutzrichtlinie für den Unternehmer die Pflicht vor, den Verbraucher über bestimmte Punkte - hier: die Berechnung der Widerrufsfrist - zu informieren, reicht eine bloße Verweisung auf Rechtsvorschriften nicht aus.
C-66/19JC gegen Kreissparkasse Saarloius