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Irreführende Werbung zur Gewichtsabnahme

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/43VbR 2019, 73 - 74 Heft 2 v. 15.3.2019

Werden in einem in das Unterlassungsbegehren nach § 2 UWG aufgenommenen Konditionalsatz zwei "Bedingungen" (Abweichungen von den tatsächlichen Gegebenheiten) genannt, die mit einem "und" verknüpft sind, müssen auch beide "Bedingungen" erfüllt sein, um das Unterlassungsgebot insgesamt zu rechtfertigen.

4 Ob 184/18i

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