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Depotübertragungsgebühren

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/37VbR 2019, 67 Heft 2 v. 15.3.2019

Umfasst eine Klausel zur Depotübertragungsgebühr (hier: iHv Euro 40,-) auch den Fall der Kündigung seitens der Bank, ist die Klausel gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.

2 R 107/18z

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