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UVS Burgenland

RechtsprechungRalf D. PockRPA 2001, 76 Heft 2 v. 1.10.2001

Ein Kostenbestimmungsantrag für ein Nachprüfungsverfahren vor dem UVS Burgenland ist wegen fehlender Rechtsgrundlage sowohl nach BgldVergG also auch nach Gemeinschaftsrecht unzulässig und damit abzuweisen.

UVS Burgenland, 11.07.2001, K 085/06/2001.002/017
Kostenbestimmungsantrag

Spruch:

Gemäß § 93 Abs 3 BgldVergG in Verbindung mit § 74 AVG wird der Kostenbestimmungsantrag als unbegründet abgewiesen.

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