( UStG 1972 § 11 Abs 12 ) Die Sonderregelungen hinsichtlich Umsatzsteuerschuld und Vorsteuerabzugsberechtigung gelten im zeitlichen Geltungsbereich des UStG 1972 auch bei unrichtigem bzw. unzulässigem Steuerausweis in Gutschriften.
( UStG 1972 § 11 Abs 12 ) Die Sonderregelungen hinsichtlich Umsatzsteuerschuld und Vorsteuerabzugsberechtigung gelten im zeitlichen Geltungsbereich des UStG 1972 auch bei unrichtigem bzw. unzulässigem Steuerausweis in Gutschriften.