( § 4 Abs 1 UrlG ) Widerspricht ein Arbeitgeber der Eintragung eines Urlaubs durch einen Arbeitnehmer in einem Urlaubsplaner nicht innerhalb angemessener Zeit, kann auch dann von einer gültigen Urlaubsvereinbarung ausgegangen werden, wenn kein offener Urlaubsanspruch mehr besteht.
ASG Wien 29.05.2000, .., Verfahren unterbrochen