( UrlG § 2 Abs 2, § 9, § 10, MSchG § 3, § 4, § 15 ) Entgeltfreie Dienstzeiten auch wegen eines vorzeitigen bzw. des absoluten Beschäftigungsverbots während der Schutzfrist einer werdenden, nach der Geburt ihres Kindes ausgetretenen Mutter waren auch vor der Änderung der Rechtslage hinsichtlich der Aliquotierung von Urlaubsansprüchen bei entgeltfreien Dienstzeiten durch das SRÄG 1995 bei der Berechnung der Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung entgegen der zur Gesetzesänderung führenden Rechtsprechung zu berücksichtigen.