§ 879 ABGB, § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Die plötzliche Einstellung der Ausstellung von Treuebriefen seitens des Arbeitgebers, die die Gewährung eines besonderen Kündigungsschutzes zum Inhalt haben, gegenüber Arbeitnehmern, die nach der bisherigen Gewährungspraxis die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben und damit bereits eine Anwartschaft auf den erweiterten Kündigungsschutz erworben haben, ist unzulässig.