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Unzulässige Änderungskündigung von Betriebsratsmitgliedern

ARD 5398/5/2003 Heft 5398 v. 23.4.2003

§ 115, § 120 ArbVG - Betriebsratsmitglieder, die einer Änderungsvereinbarung des Arbeitgebers im Zuge allgemeiner Lohnkürzungen (durch Änderungskündigungen) nicht zustimmen und auch das Anbot zu einer einvernehmlichen Auflösung mit den Folgen wie bei einer Arbeitgeberkündigung nicht annehmen, müssen sich mangels rechtlicher Grundlage weder einer einseitigen Kürzung der Löhne durch den Arbeitgeber noch einer Rechtsgestaltung durch das Gericht unterwerfen. Die dadurch mögliche Bevorzugung von BR-Mitgliedern (durch die nicht erfolgte Lohnkürzung bei Massenänderungskündigungen) ist eine notwendige Auswirkung des besonderen Kündigungsschutzes.

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