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Unverzügliche Kündigung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/117wbl 2022, 408 Heft 7 v. 28.7.2022

§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG

Personenbezogene Kündigungsgründe sind vom Arbeitgeber unverzüglich geltend zu machen. Das Kündigungsrecht geht allerdings nicht unter, wenn es sich um einen fortgesetzten Kündigungsgrund handelt.

OGH, 30.03.2022, 8 ObA 22/22g

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