§§ 125, 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006
Wenn der angebotene Preis die entstehenden Kosten übersteigt, liegt kein Unterpreis vor.
BVA 5.6.2009, N/0045-BVA/05/2009-23
§§ 125, 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006
Wenn der angebotene Preis die entstehenden Kosten übersteigt, liegt kein Unterpreis vor.
BVA 5.6.2009, N/0045-BVA/05/2009-23