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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2020

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/453RdW 2019, 582 Heft 9 v. 25.9.2019

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2020 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-3 Jahre: 212 €Altersgruppe 3-6 Jahre: 272 €

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