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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2016

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/535RdW 2015, 618 Heft 10 v. 19.10.2015

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2016 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-3 Jahre: 199 €Altersgruppe 3-6 Jahre: 255 €

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