§ 27 Z 1 und Z 4 zweiter Tatbestand AngG - Untergräbt ein Arbeitnehmer laufend die Autorität des Geschäftsführers, indem er u.a. wichtige Weisungen nicht befolgt, die Bestellung des Geschäftsführers als verfehlt bezeichnet und im Zuge eines persönlichen Gesprächs das vom Hauptgesellschafter geäußerte Ansinnen, er müsse die persönliche Gesprächskultur mit dem Geschäftsführer verbessern, ablehnt, muss der Arbeitnehmer nach seinem Gesamtverhalten als des dienstlichen Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig erscheinen.