Unrichtige Eintragungen auf der Stempelkarte
§ 27 AngG - Ein Arbeitnehmer, der durch falsche Eintragungen auf der Stempelkarte, Aufzeichnungen oder sonstige Behauptungen den Anschein erwecken will, mehr als tatsächlich geleistet zu haben, um sich damit eine Leistung zu erschleichen, ist vertrauensunwürdig (vgl. OGH 9. 5. 1990, 9 ObA 125/90, ARD 4203/13/90).