§ 1 Abs 2 EStG, § 26 Abs 1 BAO, Art 15 DBA-Schweiz - Auch wenn die von einem international tätigen Dirigenten (regelmäßig benutzte) Wohnung in Wien nicht standesgemäß sein sollte, begründet sie dennoch einen Wohnsitz im Inland. Inländische Einkünfte des (somit in Österreich und in der Schweiz ansässigen) Dirigenten (mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz) aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen daher grundsätzlich in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht.