Umsatzsteuervoranmeldung ab 2003
Änderung der Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl II 1998/206, ARD 4942/3/98.
Wird die nach Maßgabe des § 21 Abs 1 UStG errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, entfällt für Unternehmer, deren Umsätze gemäß § 1 Abs 1 Z 1 und Z 2 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr € 100.000,- nicht überstiegen haben, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung.