§ 1152 ABGB, § 6 AZG, § 10 Abs 1 AZG
Wird die durch Kollektivvertrag festgelegte Grenze der täglichen Normalarbeitszeit überschritten, sind diese Überstunden auch bei Vorliegen einer Kurzarbeitszeitvereinbarung gesondert zu vergüten.
OGH, 19.05.2022, 9 ObA 29/22p