Als Tunnel (Tunnelbauwerk oder Tunell) versteht man eine künstliche, abgesehen von Ein- und Ausfahrt unterirdische Passage zur Unterquerung von Bergen und Gewässern. Unterführungen gelten nicht als Tunnelbauwerke sofern diese nicht länger als 80 m sind (nach DIN 1076) und/oder in offener Bauweise hergestellt wurden.
Aufbau Tunnelquerschnitt:
Kalotte - oberes Drittel des Tunnelquerschnitts