(AngG § 20 Abs 2, § 29) Wird ein Arbeitnehmer durch treuwidrige Annahme einer Zugangsfiktion seiner Ruhestandsversetzung während seines Urlaubs unter Verletzung der gesetzlichen Kündigungsfrist in den Ruhestand versetzt, hat er Anspruch auf Kündigungsentschädigung, auf die sein Pensionsanspruch anzurechnen ist.
OGH 9 Ob A 106/97x v. 09.07.1997