( § 2 Z 1, § 5 Abs 1 Z 2 KVG ) Wird zur Tilgung von einer Gesellschaft zugeführtem Besserungskapital vereinbart, dass - vorausgesetzt die Gesellschaft weist ein im Branchenvergleich angemessenes Reinvermögen auf - die Höhe der Tilgungsleistungen von der Erzielung eines Gewinnes abhängt, handelt es sich um ein gesellschaftsteuerpflichtiges Genussrecht.
VwGH 19.09.2001, 99/16/0056