Art 119 EG-Vertrag
Protokoll Nr 2 EU-Vertrag
1. Die Dienstzeit teilzeitbeschäftigter AN, die aufgrund ihres Geschlechts mittelbar diskriminiert worden sind, ist ab dem 8. 4. 1976 - dem Tag des Erlasses des Urteils Defrenne - für die Berechnung der ihnen zustehenden Zusatzleistungen zu berücksichtigen.