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Teilwertabschreibung - Siebentelabsetzung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6665/17/2019 Heft 6665 v. 12.9.2019

KStG: § 12

VwGH 27. 6. 2019, Ra 2018/15/0040

Gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG sind abzugsfähige Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert im betreffenden Wirtschaftsjahr und den nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu je einem Siebentel zu berücksichtigen, soweit nicht eine der in dieser Bestimmung genannten Ausnahmen zur Anwendung kommt.

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