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Teilweise Pensionsabfindung - Dreijahresverteilung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6643/13/2019 Heft 6643 v. 4.4.2019

EStG: § 37 Abs 2 Z 2

Eine bloß teilweise Pensionsabfindung ist der Dreijahresverteilung iSd § 37 Abs 2 Z 2 EStG nur dann zugänglich, wenn die Abfindung zumindest dem Barwert der vollen Pensionsanwartschaft für sieben Jahre entspricht.

VwGH 31. 1. 2019, Ro 2018/15/0008

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