In vielen Steuerberatungskanzleien arbeiten SteuerberaterInnen in Form von "Werkverträgen" für den Auftraggeber. Im Regelfall ist dies jedoch kein "Werkvertrag", sondern ein freier oder echter Dienstvertrag. Das BVwG (22. 8. 2019, W209 2190106-1) hat sich so einen Fall angesehen und gegen ein echtes Dienstverhältnis und gegen eine Pflichtversicherung nach dem ASVG entschieden und dies auch sehr umfassend begründet.