Da der VwGH in seiner Entscheidung vom 4. 9. 2019, Ro 2017/13/0009 der Meinung der Finanzverwaltung (FN ) zur Liquidation von Gruppenmitgliedern sowohl hinsichtlich der Behandlung von nicht getilgten Verbindlichkeiten als auch des Liquidationsergebnisses widersprochen hatte, war eine Einarbeitung dieser Rechtsprechung im Zuge der Wartung der KStR notwendig. Der nachstehende Beitrag unterzieht die einschlägigen Neuerungen einer kritischen Betrachtung und zeigt ihre Bedeutung für die Praxis und alternative Lösungsansätze zu den Themenbereichen Teilwertabschreibung und Liquidationszeitraum auf.