Mit dem Abgabenrechtsänderungsgesetz 2020, ausgegeben am 22. 10. 2019, (FN ) wurde eine Verpflichtung für den Lohnsteuerabzug für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, unabhängig vom Bestehen einer Lohnsteuerbetriebsstätte, geschaffen. Ergänzend dazu enthält das Steuerreformgesetz 2019, ausgegeben am 29. 10. 2019, (FN ) Änderungen bei den Bestimmungen über die Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen. Beide Neuerungen gelten ab 2020.