Das EU-Meldepflichtgesetz verpflichtet Intermediäre und Steuerpflichtige, grenzüberschreitende Steuergestaltungen an die österreichische Finanzverwaltung zu melden. Die Meldepflicht besteht bereits rückwirkend für Gestaltungen ab dem 25. 6. 2018. Für Steuerpflichtige und Intermediäre bringt das EU-MPfG umfangreiche organisatorische Herausforderungen.
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