( ASVG § 253d ) Ein Verkäufer in einem Einrichtungshaus, dessen Tätigkeit zum Unterschied vom Einzelhandel berufstypischerweise mit Gehleistungen verbunden ist, kann auch dann nicht auf Verkaufstätigkeiten ohne Gehleistungen verwiesen werden, wenn er zu diesen Gehleistungen nicht mehr in der Lage ist.
OGH 10 Ob S 428/97g v. 13.01.1998