Ende Oktober 2021 hat die Europäische Kommission (auf 213 Seiten) die Legislativvorschläge zur neuen CRR III (als Verordnung direkt umsetzbar) und CRD VI (als Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen) veröffentlicht; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. In diesem Beitrag werden schwerpunktmäßig die Änderungen der CRR III betreffend Kreditrisiko-Standardansatz und IRB-Ansatz sowie ergänzend das operationelle Risiko dargestellt – soweit sie in der aktuellen Form nicht bereits mit der CRR II umgesetzt worden sind.