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Einmalige Erhöhung des Ausfallsbonus für März 2021 und Kurzarbeitsbonus

SteuernSteuerrechtSWK 2021, 619 Heft 9 v. 20.3.2021

In einer Pressemitteilung des BMF vom 10. 3. 2021 wurde die Anhebung des Ausfallsbonus für März 2021 angekündigt:

Statt 15 % Bonus können 30 % beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15%-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 % des Umsatzausfalls im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden.

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