Mit Erlass des BMF vom 15. 12. 2020, 2020-0.804.786, BMF-AV 2020/194, wurden gesetzliche Änderungen sowie höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen aus dem LStR-Wartungserlass 2020 kompakt zusammengefasst.