Während bei Begehung mehrerer Finanzvergehen – gleich, ob durch eine oder durch mehrere, verschiedene Handlungen – genauso wie bei der Begehung mehrerer strafbarer Handlungen nach dem StGB durch eine oder mehrere Handlungen jeweils nur eine einheitliche Strafe zu verhängen ist (Absorptionsprinzip), sind bei Zusammentreffen von Finanzvergehen und anderen strafbaren Handlungen sogar bei Zusammentreffen in ein und derselben Handlung zwei Strafen zu verhängen (Kumulation). Nachdem sowohl der EGMR als auch der EuGH die international geltenden Doppelverfolgungsverbote stark aufgeweicht hatten, hat der OGH jüngst klargestellt, dass eine solche Kumulation nur dann möglich ist, wenn Finanzvergehen und andere strafbare Handlungen in ein und demselben Urteil verhängt werden.