Auf den ersten Blick mögen Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds keinen Anlass für eine Auseinandersetzung mit deren ertragsteuerlicher Behandlung bieten, weil NPO in den meisten Fällen zur Gänze von der Körperschaftsteuer befreit sind. Sofern der Zuschuss allerdings einem körperschaftsteuerpflichtigen entbehrlichen Hilfsbetrieb oder einer nicht gemeinnützigen Beteiligungsorganisation zufließt, ist die ertragsteuerliche Behandlung zu würdigen. Dieser Beitrag behandelt die Steuerbefreiung von Zuschüssen aus dem NPO-Unterstützungsfonds sowie die Reichweite des damit einhergehenden Abzugsverbots für Betriebsausgaben.