Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien fällte im Juni 2021 drei Rechtsmittelentscheidungen, welche sich mit dem Anspruch auf Mietzinsminderung von Gewerbetreibenden, die vom Betretungsverbot der Kundenbereiche aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen waren, befassten. Mieter- und beklagtenseitig handelt es sich um Betreiber eines Fitnesscenters, eines Nagelstudios sowie eines Reisebüros, die vom behördlichen Betretungsverbot vollumfänglich erfasst waren. Nach Ansicht des Gerichts zahlten sie daher zu Recht nur anteilig bzw keine Miete.