Seit August besteht die Möglichkeit, direkt bei der COFAG eine Korrekturmeldung für beantragte oder erstattete Zuschüsse zu erstatten, in deren Folge die Zuschüsse ganz oder teilweise rückzahlbar werden. Diese Möglichkeit wird begleitet von einem „Infoblatt“, das ua einen strafrechtlichen Hinweis enthält. Auf diesen Hinweis wird in diesem Beitrag kurz eingegangen.
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