Die von einem Bilanzbuchhalter in einem Einkommensteuerverfahren ausgeübte Tätigkeit als Zustellbevollmächtigter ist nicht vom Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung umfasst (OGH 30. 6. 2021, 7 Ob 104/21a).
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Die von einem Bilanzbuchhalter in einem Einkommensteuerverfahren ausgeübte Tätigkeit als Zustellbevollmächtigter ist nicht vom Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung umfasst (OGH 30. 6. 2021, 7 Ob 104/21a).
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