Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern ist bekanntlich im Juli ausgelaufen. Unter dem Eindruck des jüngst verstärkten Pandemiegeschehens soll es demnächst zu einem Wiederaufleben kommen. In einer Pressemitteilung des Arbeitsministeriums heißt es, dass die Regelung mit 1.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.