Im August hat die COFAG die Möglichkeit einer Korrekturmeldung geschaffen. Wenn ein Zuschuss bei der COFAG beantragt und ausbezahlt wurde, dieser jedoch nicht oder nicht in voller Höhe zusteht, dann kann der Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückgezahlt und durch die Korrekturmeldung offengelegt werden.