Die nach den Erfahrungen aus der Finanzkrise 2007/2008 neu gestalteten Eigenmittel- und Liquiditätsbestimmungen der Banken – international als „Basel III“ bezeichnet – wurden bis 2017 überarbeitet; die neuen Bestimmungen sollen bis 2023 umgesetzt werden. Im Folgenden werden einige markante Änderungen im Zuge der Finalisierung von Basel III kurz skizziert.
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