In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte sich der EuGH damit auseinanderzusetzen, ob die Anrechnung ausländischer Steuern auf Dividenden durch einen Mitgliedstaat, die auf den Betrag begrenzt ist, den der Mitgliedstaat erhalten würde, wenn nur diese Dividende der in diesem Mitgliedstaat erhobenen Körperschaftsteuer unterliegen würde, ohne dass die im Quellenstaat entrichtete Steuer in voller Höhe ausgeglichen wird, mit Art 63 AEUV vereinbar ist.