Mit Erlass des BMF vom 24. 3. 2021, Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2019 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, 2021-0.214.495, wird die im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) in Abschnitt 4.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.