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Familienbonus Plus und Kindesunterhalt

TagesfragenSteuerrechtSWK 2020, 338 Heft 7 v. 1.3.2020

(SWK) – Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen durch Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag. Der Familienbonus Plus ist nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen; eine Anrechnung von Transferleistungen findet nicht mehr statt (OGH 11. 12. 2019, 4 Ob 150/19s).

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